Bei einem Umzug müssen viele Dinge organisiert und koordiniert werden. Regelmäßig wird dabei ein wichtiger Schritt übersehen, der unbedingter Bestandteil des Umziehens ist: die amtliche Ummeldung bzw. die offizielle „Anmeldung einer Wohnung“ bei einem der über 40 Berliner Bürgerämter. Kurze Fristen und einige formale Vorschriften lassen diesen gesetzlich geregelten Prozess auf den ersten Blick ein wenig kompliziert erscheinen. Mit der notwendigen Vorbereitung können Sie diesen bürokratischen Aufwand aber in wenigen Minuten mit einem kurzen Besuch auf dem Amt Ihrer Wahl und in Ihrer Nähe erledigen.
Die Fristen:
Egal, ob Sie innerhalb der Stadt umziehen, von außerhalb oder aus einem anderen Land in die Bundeshauptstadt ziehen: Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung müssen Sie persönlich die „Anmeldung einer Wohnung“ bei einem Bürgeramt vornehmen oder zumindest einen Termin für einen späteren Zeitpunkt buchen. Tun Sie dies nicht rechtzeitig, riskieren Sie ein Bußgeld! Eine Anmeldung eines Wohnsitzes ist nicht nötig, wenn Sie sich besuchsweise bis zu zwei Monate hier aufhalten oder Sie bereits einen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht länger als sechs Monate in der Stadt leben werden. Eine Abmeldung am alten Wohnsitz ist nicht notwendig.
Der Termin:
In den vergangenen Jahren waren die Berliner Bürgerämter leider dafür bekannt, dass sie chronisch überlastet waren und lange Wartezeiten bestanden. Diese Situation hat sich in den letzten Monaten durch die Neueinstellung von Mitarbeitern allerdings etwas verbessert. Viele Ämter arbeiten ausschließlich mit vorab vergebenen Terminen, die die Wartezeit für den Antragsteller erheblich verkürzen und die Anmeldung wesentlich stressfreier machen! Es bestehen zwei Möglichkeiten, um einen der begehrten Termine zu bekommen: online über das Serviceportal der Bürgerämter unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ oder telefonisch unter der zentralen Behördennummer 115.
Grundsätzlich können in allen Bürgerämtern Wohnungsanmeldungen für jeden Bezirk gemacht werden. Gerade bei kurzfristig vereinbarten Terminen kann es allerdings möglich sein, dass nur noch Bürgerämter in weit entfernten Stadtbezirken freie Kapazitäten haben. Sollten Sie einen gebuchten Termin wider Erwarten doch nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, den Termin zu stornieren und einen neuen Termin zu verabreden. Sämtliche Terminbuchungen und -absagen sind kostenfrei.
Ein persönliches Erscheinen zur Ummeldung eines Wohnsitzes ist unumgänglich, schriftlich eingebrachte Anträge sind nicht möglich, aber eine Vertretung (mit einer gültigen Vollmacht) ist zulässig.
Die Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind notwendig, damit die Anmeldung bearbeitet werden kann:
– Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder vergleichbare ausländische Dokumente)
– Anmeldeformular (online oder vor Ort verfügbar, ein Formular gilt für maximal zwei Personen)
– Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieters). Hier bestätigt der Wohnungsgeber bzw. Vermieter, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind. Er ist dazu verpflichtet, Ihnen diese Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug auszuhändigen. Einen nützlichen Vordruck finden Sie auf der Website der Berliner Verwaltung zum Download. Die Vorlage eines Mietvertrags ist seit November 2015 nicht mehr ausreichend.
– Bei einer Erstanmeldung in Berlin kann eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) hilfreich sein.
– Beiblatt zur Anmeldung: Wenn Sie bereits einen Wohnsitz in Deutschland haben und diesen beibehalten möchten, regelt dieses Formular, an welchem Ort der Hauptwohnsitz begründet wird.
Kosten und Bearbeitungszeit:
Die Ummeldung einer Wohnung und die damit verbundene Ausstellung der Meldebestätigung sind kostenfrei und erfolgen beim Vorliegen aller Unterlagen in der Regel sofort vor Ort im Bürgeramt.
Mit ein wenig Vorausplanung ist die amtliche Anmeldung des Wohnsitzes eine Sache von nur einigen Minuten. Wichtig ist vor allem die frühzeitige Buchung eines Termins bei einem Bürgeramt – am besten noch vor dem Umzug – und die kurzfristig nach dem Einzug fällige Einzugsbestätigung durch den Wohnungsgeber. Wenn Sie bei Ihrem Termin dann noch alle Dokumente dabei haben, steht diesem formalen Schritt nichts mehr im Wege.