Hartz IV-Umzüge – mit Direktabrechnung!

Sie wollen oder müssen umziehen und sind Empfänger von Arbeitslosengeld 2? In vielen Fällen haben Sie dann Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter. Wenn die Arbeitsagentur diesen Anspruch bestätigt hat, müssen Sie der Behörde drei verschiedene Angebote von Umzugsunternehmen vorlegen. Dirk Voigt Umzüge GmbH erstellt Ihnen gerne solch ein Angebot für das Jobcenter und rechnet gegebenenfalls auch direkt mit der Behörde ab.

Verlässliche Angebote

Besonders bei Umzügen, die durch die Arbeitsagentur finanziert werden, ist ein verlässliches Angebot sehr wichtig. Deshalb machen wir vor der Angebotserstellung für das Jobcenter – wie auch bei allen anderen Kunden – immer einen kostenlosen Beratungsbesuch bei Ihnen zuhause. Dabei ermitteln wir gewissenhaft, welche Kosten anfallen werden und bewahren Sie damit vor Zusatzkosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Direktabrechnung mit dem Jobcenter

Wie bereits erwähnt sind Sie verpflichtet, dem Amt drei verschiedene Umzugsangebote vorzulegen. Die Behörde wird sich im Regelfall für das günstigste Angebot entscheiden. Durch unsere kostengünstigen Preise konnten wir in der Vergangenheit schon viele Umzüge mit dem Jobcenter durchführen. Damit Sie bei angespannter Haushaltskasse unsere Rechnung nicht vorfinanzieren müssen, rechnet Dirk Voigt Umzüge GmbH seine Gebühren direkt mit dem Jobcenter ab. So entstehen für Sie keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Alle Sozialleistungsträger

Selbstverständlich führen wir die Direktabrechnung auch mit allen anderen Behörden und Sozialversicherungsträgern durch. Zu nennen sind hier zum Beispiel das Sozialamt oder die Unfallversicherung.

Wenn Sie also in Berlin, Falkensee, im sonstigen Havelland oder in Oberhavel einen Umzug mit dem Jobcenter planen, ist Dirk Voigt Umzüge GmbH immer der richtige Ansprechpartner!

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