Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dirk Voigt Umzüge GmbH
Geschäftsführer Dirk Voigt
An der Kappe 58
13583 Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

§1 Zusatzleistungen

Die Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH führt unter der Wahrnehmung des Interesses des Kunden seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts (gem. Angebot) aus. Zusätzlich zu vergüten sind insbesondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluss erweitert wird.

§2 Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Kunde gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an die Firm Dirk Voigt Umzüge GmbH auszuzahlen.

§3 Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung der Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH nicht verrechenbar.

§4 Transportsicherungen

Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH nicht verpflichtet.

§5 Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter der Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

§6 Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet die Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH nur für sorgfältige Auswahl.

§7 Aufrechnung

Gegen Ansprüche der Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§8 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung fällig und in baren oder in Form gleichwertigen Zahlungsmitteln zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Kunden einzulagern. § 419 HGB findet eine entsprechende Anwendung.

§9 Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Die Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH kann einen weiteren Frachtführer zur

§10 Abtretung

Die Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

§11 Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Kunden und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Mitarbeiter der Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH hat der letztere nicht zu verantworten.

§12 Nachprüfung durch den Kunden

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

§13 Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Umzugsgutes erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Geschäftsführer von Dirk Voigt Umzüge GmbH (Herrn Dirk Voigt) nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Umzugsgutes angezeigt wurde; wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Geschäftsführer von Dirk Voigt Umzüge GmbH (Herrn Dirk Voigt) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB. Schadensanzeigen müssen ohne Ausnahme schriftlich eingereicht werden.

Elektrogeräten können von der Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH vorab nicht auf deren Funktionalität geprüft werden und fallen somit aus der Gewährleistung. Ein Schadenersatz wird ausschließlich bei Transportschäden gewährleistet.

§14 Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

§15 Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

§16 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.

§17 Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Kunden beauftragte Niederlassung der Firma Dirk Voigt Umzüge GmbH befindet, ausschließlich zuständig.

Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§18 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

§19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(Unverändert gültig seit: 01.01.2021 )

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