Möbelhunde – Nützliche Helfer nicht nur beim Umzug

Möbelhunde zu vermieten! Diese Information finden Sie seit einiger Zeit bei uns auf der Webseite, sobald Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Doch was sind Möbelhunde eigentlich? Möbelhunde, Rollis oder Möbelroller sind genau genommen stabile Holzbretter auf vier Rollen.

Auf Grund der hohen Belastbarkeit von bis zu 500 Kilogramm lassen sich mit einem Möbelhund ganz leicht Umzugskartons, (kleine) Regale oder auch Blumenkübel bewegen. Von einem Raum in den nächsten, zum Auto oder vom Auto in die Wohnung. Ordnungsgemäße Befestigung vorausgesetzt.

Doch sind Möbelhunde nicht nur hoch belastbar – sie lasen sich auch um 360 Grad drehen. Die Rollen sind aus stabilem Kunststoff, so dass auch bei großer Belastung kaum Gebrauchsspuren zu erkennen sein sollten. Nicht auf dem befahrenen Boden und nicht am Möbelhund selbst.

Möbelhunde und weiteres Zubehör

Für den Einsatz bei Umzügen eignen sich Möbelhunde natürlich besonders. In Verbindung mit Packdecken, Folien, Spann- und Tragegurte sowie mit Sackkarren haben Sie viele nützliche Helfer zur Hand, die Ihnen beim Umzug das Leben ein wenig leichter machen und mit denen Sie bei korrekter Verwendung viel Zeit sparen können.

Mieten Sie bei Dirk Voigt Umzüge GmbH einen Möbelhund. Pro Tag nur 9,00 Euro, für eine ganze Woche (Montag bis Freitag) 40,00 Euro. Die Kaution je Möbelhund beträgt 30,00 Euro. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und von wann bis wann Sie die nützlichen Helfer benötigen. Schnellstmöglich melden wir uns bei Ihnen zurück.

Wer mehr Informationen rund um das Thema Umzug erhalten möchte, besucht uns gerne einmal bei Facebook. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Streit mit Vermieter: Betriebskostenabrechnung

Kaum ein anderer Zankapfel zwischen Mieter und Vermieter landet so oft vor deutschen Gerichten wie die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Die einen sehnen sie herbei und hoffen auf eine mehr oder weniger üppige Erstattung – für die anderen ist sie jedes Jahr aufs Neue ein Ärgernis.

Was ist eine Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung an sich ist schnell erklärt. Jeder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses bezahlt pro Monat einen festen Grundpreis (pro Quadratmeter) an den Vermieter. Zusätzlich sind aber auch noch Nebenkosten, die so genannten Betriebskosten, zu begleichen.

Normalerweise bestehen diese Kosten unter anderem aus

  • Kalt-/Warmwasserkosten
  • Müllgebühren
  • Kosten für Hausreinigung
  • Kosten für Gartenpflege
  • Hausmeister
  • Steuern und Abgaben

In seltenen Fällen können zudem noch Stromkosten als Pauschale in den Betriebskosten enthalten sein.

Diese Wohnnebenkosten werden mit einem Faktor auf die jeweilige Mietfläche und auf die darin lebenden Personen hochgerechnet.

Als wäre es mit dieser mathematischen Rechengleichung zwischen Vermieter und Mieter noch nicht genug, sind in der Betriebskostenabrechnung auch noch weitere Kosten von Versorgungsträgern enthalten.

Zu den vielleicht größten Heizungsableser-Diensten in Deutschland zählen

  • ista
  • techem

In der Jahresabrechnung dieser Firmen finden sich neben den Gebühren z.B. für gemietete Wasseruhren, Heizkostenverteiler und auch eventuelle Rauchwarnmelder auch die Kosten für turnusmäßige und vorgeschriebene Eichgebühren. Wenn nicht anders vereinbart, sind diese Umlagefähig in der Betriebskostenabrechnung.

Fas jährlich erhöhen sich die Betriebskosten vor allem in den Bereichen Müll und Abwasser. Die Tendenz ist immer noch steigend.

Betriebskostenabrechnung – Hinter den Kulissen

Ist eine Abrechnungsperiode zu Ende gegangen, meldet der Vermieter den Versorgungsträgern/Heizkostenableser-Unternehmen die Werte des Mietobjektes, woraufhin die beauftragten Firmen ihre Abrechnungen an den Vermieter Rückübermitteln.

Und genau hier entstehen oftmals Missverständnisse, da die Abläufe einer Betriebskostenabrechnung nicht oder nur sehr gering kommuniziert werden.

Letztendlich leitet der Vermieter nur die tatsächlichen Kosten der Mieteinheit und des Mieters weiter, die dieser im Lauf eines Jahres verursacht hat.

Im einfachen Beispiel sieht diese Rechnung folgendermaßen aus:

  • Ein Mieter zahlt neben seinem Mietgrundpreis eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 70,00 Euro pro Monat, 840,00 Euro für ein ganzes Jahr.
  • Auf Grund eines unvorhergesehenen Mehrverbrauches oder durch eine Kostenerhöhung erstellt der Versorgungsträger für diese Mieteinheit eine Schlussrechnung in Höhe von 1.080,00 Euro an den Vermieter.
  • Vom Mieter wurden demnach 840.00 Euro vorausgezahlt, der tatsächliche Verbrauch jedoch bei einer Summe von 1.080,00 Euro
  • Der Vermieter wird nun auf Grundlage dieser Werte eine Betriebskostenabrechnung an den Mieter senden mit einer Nachzahlung in Höhe von 240,00 Euro.
  • Es ist davon auszugehen, dass in diesem Zug auch die monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung um ca. 20,00 bis 30,00 Euro angepasst wird.

Der Mieter hat nun 30 Tage Zeit, diese Forderung an den Vermieter zu begleichen. Ebenso hat der Vermieter 30 Tage Zeit, ein eventuelles Guthaben an den Mieter zu erstatten.

Nicht einverstanden mit der BK-Abrechnung

Doch was, wenn Sie nicht mit der erstellten Betriebskostenabrechnung vom Vermieter einverstanden sind?

In diesem Fall legen Sie Widerspruch ein und beziehen sich in klaren Punkten auf die Unstimmigkeiten zu Ihren Berechnungen. Reine Vermutungen reichen dabei für einen gültigen Widerspruch nicht aus.

In den meisten Fällen prüft der Vermieter seine Abrechnung und legt Ihnen zur Plausibilität und Transparenz die Abrechnungen der Versorgungsträger/Heizkostenableser-Unternehmen vor.

Reagiert der Vermieter nicht auf ihren Widerspruch oder besteht ohne weitere Nachweise auf seiner Forderung, können Sie sich wehren, in dem Sie die monatliche Vorauszahlung auf Betriebskosten mindern oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ganz einstellen.

In diesem Fall sollten Sie sich jedoch für weitere Schritte an Unternehmen wenden, die sich um den Schutz der Mieter kümmert oder sich anwaltliche Unterstützung suchen.

Ein harmonisches Miteinander zwischen Vermieter und Mieter ist leider oft nicht möglich, aus vielerlei Gründen. Dennoch empfehlen wir immer, bei Unstimmigkeiten im Mietverhältnis zuerst das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung zu suchen. Oft sind es nur Missverständnisse und ein Rechtsstreit kann vermieden werden.

Im Laufe dieses Jahres werden wir von Dirk Voigt Umzüge GmbH auf unserem Facebook-Account auf die ein oder anderen Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter eingehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Interessiert an einem Umzug mit Dirk Voigt Umzüge GmbH? Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches, unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie uns.

 

Gefürchtet: Das Wohnungs-Abnahmeprotokoll

Es ist bei vielen gefürchtet – doch darauf verzichten sollte man im eigenen Interesse nicht: auf das Abnahmeprotokoll für eine Wohnung oder ein Haus. Egal, ob bei Einzug oder Auszug!

Gemeinsam mit dem Vermieter, oder dessen Vertreter, halten Sie im Übergabeprotokoll fest, wie Sie das Mietobjekt vorgefunden oder verlassen haben. Insbesondere für rechtliche Aspekte ist ein Wohnungs-Abnahmeprotokoll von großem Wert.

Bei späteren auftretenden Mängeln – die zu ihren Lasten gehen sollen, genügt dann nur der Blick ins Protokoll um schwarz auf weiß belegen zu können, ob der Mangel tatsächlich von Ihnen verursacht wurde, oder dieser in der Wohnung/im Haus bereits vorhanden war.

Wohnungsübergabeprotokoll – das gehört rein

Gemäß dem Muster-Abnahmeprotokoll, welches auf den Seiten des Mieterbundes erhältlich ist, „arbeiten“ Sie sich von Raum zu Raum vor. Seien Sie kritisch, das ist ihr gutes Recht. Besser, auch kleine Dinge ins Protokoll aufzunehmen, als später teure Ansprüche vom Vermieter zu erhalten.

Erfasst werden damit im Abnahmeprotokoll

  1. Der Zustand der Räume inkl. ersichtlicher Beschädigungen und/oder Mängeln
  2. Die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser sowie das Ablesedatum
  3. Sonstige Bemerkungen wie z.B. das Vorhandensein von Fußbodenbelägen, Einbauschränken und/oder einer Einbauküche. Es wird ebenfalls festgehalten, ob die jeweiligen Ausstattungen von Ihnen gewünscht und behalten werden (und zu welchem Preis) oder ob diese bis zu einem bestimmten Datum zu entfernen sind
  4. Individuelle Absprachen mit dem Vermieter. Denn nur, was schriftlich festgehalten wird, ist belegbar!
  5. Die Anzahl aller Wohnungsschlüssel die Sie abgeben oder erhalten. Auch die Anzahl der fehlenden Schlüssel ist zu erfassen sowie die Absprachen in Bezug auf die Beschaffung von Ersatz.

Zu guter Letzt wird das Abnahmeprotokoll vom Mieter, vom Vermieter sowie von eventuellen Zeugen unterschrieben. Die Schlüssel werden ausgehändigt.

Tipp: Auch wenn es nicht im Mietvertrag explizit vorgeschrieben ist: eine gründlich gereinigte Wohnung, insbesondere die Fenster, der Herd und die sanitären Anlagen, werden sich nicht negativ im Übergabeprotokoll auswirken.

Wir wünschen Ihnen in ihrem neuen Heim alles Gute und für den Tag der Wohnungsübergabe ein gutes Gelingen!