In den allermeisten Fällen hat man genügend Zeit, sich auf einen Umzug vorzubereiten. Die Checkliste ist erstellt und die Organisation in der Theorie zumindest klar. Umzugskartons, Kisten und Kartons werden meistens auch in Ruhe, nach und und nach gepackt. Doch je näher der eigentliche Umzugstermin rückt – um so mehr werden die Schweißperlen auf der Stirn. Alte Wohnung leer räumen, Umzugskartons packen, neue Wohnung vorrichten, Möbel und kleine Dinge müssen gekauft werden. Ein Hamsterrad setzt sich in Gang.
Beim Umzug geht immer etwas kaputt
Es ist bekannt, dass bei einem Umzug nie alles reibungslos verläuft, aber vielleicht kann der eigene Umzug ja doch eine Ausnahme sein? Die Hoffnung stirbt zuletzt. Und so verwundert es nicht, dass auch der eigene Umzug, und wenn es der 3. in 5 Jahren ist, nicht ohne Pannen verläuft.
Am Umzugstag selbst müsste man an allen Stellen gleichzeitig sein. Eine gute Planung hilft da schon viel, aber sie ist eben nur eine Theorie. Und in genau diesen stressigen Umzugs Situationen passiert es schon mal, dass Waschmaschine und Herd abgeklemmt werden, obwohl noch nicht alle Vorbereitungen dafür getroffen sind. Beim Probelauf der Waschmaschine in der neuen Wohnung ist es, wie so oft schon passiert, dass der Anschluss nicht ganz passte und Wasser aus trat. Gut, wenn ein Umzugs-Unternehmen beauftragt wurde, welches routiniert an diese Tätigkeiten heran geht.
Sollte doch einmal etwas passieren, haftet das Umzugs-Unternehmen. Die gesetzliche Grundhaftung dabei beläuft sich auf 620,00 Euro je Kubikmeter. Haben ihre persönlichen Sachen einen höheren Wert, empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer zusätzlichen Transportversicherung. Zu beachten ist jedoch, dass die Umzugsfirma nur für die eigenen Schäden haftet. Hilft der Kunde mit und passiert etwas, kann die Haftung nur erfolgen, wenn ein Mitarbeiter des Umzugsunternehmens die 100%ige Schuld trägt.
Ein Beispiel: Das beauftragte Umzugs-Unternehmen trägt einen Umzugskarton, der vom Kunden gestellt ist, mit Geschirr zum Fahrzeug. Der Karton ist überladen, der Boden gibt nach und das gute Geschirr landet mit lautem Scheppern im Treppenhaus. In diesem Fall kann die Umzugs-Firma nicht haftbar gemacht werden. Der Umzugskarton wurde zum einen vom Kunden gestellt und auch verpackt.
Anders verhält es sich, wenn ein „All inclusive“ Umzug gebucht ist. Hier ist die Umzugs-Firma diejenige, welche die Umzugskartons stellt und auch packt, welche das Umzugsgut Transportiert und letztendlich am neuen Standort wieder aufbaut und in die Schränke räumt. Geht hier zum Beispiel etwas zu Bruch oder werden Möbelstücke beschädigt die auf unsachgemäße Verpackung/unsachgemäßen Transport zurück zu führen sind – haftet das Unternehmen.
Der Freundschaftsdienst – auch nach dem Umzug noch Freunde?
Wie verhält es sich aber, wenn Freunde beim Umzug helfen? Der so genannte Freundschaftsdienst? Wichtig zu wissen ist tatsächlich: wer sich als Privatperson bereit erklärt, bei einem Umzug zu helfen, haftet für die von ihm verursachten Schäden. Ob es sich dabei um zerbrochene Spiegel oder den entstandenen Wasserschaden beim nicht sachgemäßen Anschluß der Waschmaschine ist. Um Freunde und Umzugshelfer haftbar machen zu können, müsste im voraus ein Vertrag aufgesetzt werden, in dem der Helfer sich zur Haftung verpflichtet. Dieser müsste dann in seiner Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Vermerk eintragen lassen.
Umzugshelfer über Jobvermittlung oder Kleinanzeigen
Bei dieser Art der Umzugs-Helfer sollten Sie unbedingt vorab klären, ob die Helfer versichert sind ggf. durch den Vermittler, oder (bei Privatpersonen) ob diese eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Nimmt man dies genau, sollte man sich den Nachweis zeigen lassen und nach Möglichkeit auch kopieren. Nur so sorgt man im Schadenfall für den kleinsten zusätzlichen Stress.
Selbst verursachte Schäden am fremden Eigentum
Stress und Hektik beim Aus- und Einzug sind die häufigsten Ursachen für Beschädigungen im Treppenhaus und Umzugswagen. Ganz zu schweigen von den Beschädigungen am eigenen Umzugsgut. Da wird die frisch gestrichene Hauswand beim Möbeltransport gleich wieder verschmutzt, oder die Größe des Transporters der Mietwagenfirma beim ein- und ausparken unterschätzt. Gut, wenn man für diese Fälle eine eigene Haftpflichtversicherung und eine Rechtschutzversicherung hat.
Übrigens: Auch Hausratversicherungen sind ggf. bis zwei Monate nach dem Umzug noch gültig! Im Schadenfall kann auch darüber ein Anspruch geltend gemacht werden – bzw. kann es versucht werden.
Sind Sie auf der Suche nach einem professionellen Umzugsunternehmen? Kontaktieren Sie uns. Gerne erstellen wir ein Angebot.